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Donnerstag, 15. Mai 2014

Irre(n) Politiker ?

Irre(n) Politiker ?

Das haut dem Fass den Boden aus ! Jetzt verlangen die AKW Betreiber doch wirklich die Übernahme der Verantwortung für die Atomkraftwerke bzw. für die Finanzierung der Rückbaukosten vom Bund !

Haben wir es denn nur noch mit Verbrechern in den Chefetagen dieser Konzerne zu tun ? Was geht in den Köpfen von Johannes Teyssen, Peter Terium und Frank Mastiaux vor ? 

Zitat: Bund soll offenbar alle Risiken übernehmen

Wollen Konzerne ihre AKW loswerden?

Die drei großen Energiekonzerne E.On, RWE und EnBW wollen einem "Spiegel"-Bericht zufolge ihr gesamtes deutsches Atomgeschäft an den Bund übertragen. Demnach sollen alle Atomkraftwerke in eine öffentlich-rechtliche Stiftung übergehen. Diese Stiftung solle die Kraftwerke bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2022 betreiben, berichtet das Magazin unter Berufung auf Konzern- und Regierungskreise. Zugleich solle sie für den Abriss der Atomkraftwerke und für die Lagerung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein.
"Darüber gibt es Gespräche mit der Bundesregierung", bestätigte ein nicht namentlich genannter Branchenvertreter der Nachrichtenagentur Reuters die Pläne zur Einrichtung einer Stiftung. Diese könne den Betrieb und den Rückbau organisieren.
Die Stromkonzerne wollen ihre finanziellen Risiken für den Abriss der Meiler und die Atommüll-Lagerung auf die Gesellschaft abwälzen, obwohl sie über Jahrzehnte gigantische Geschäfte mit dem Atomstrom gemacht haben. Fordere deshalb mit Deiner Unterschrift von der Bundesregierung, die Abriss-Rücklagen der Betreiber in einem Fonds zu sichern, aber die Konzerne nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen.  Unterschreiben 

Ihr Reinhard Göddemeyer

Dienstag, 13. Mai 2014

Urteil gegen Google

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Schlimmer kann es für Google kaum kommen: Der EuGH verpflichtet den US-Konzern, Einträge im Suchindex auf Antrag zu löschen. Dabei zerpflücken die Richter auch ein Lieblingsargument von Google.


Interview dazu auf

                                  Presseschau zu diesem Urteil:

Aus der Süddeutschen: 

Bürger können kritische Google-Links löschen lassen


Weiter heisst es:
Zur Begründung betonte der EuGH, mit der Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine könnten sich Nutzer ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten.
Deshalb könne Google auch in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden, bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen, selbst wenn der Artikel, auf den sie verweisen, weiter rechtmäßig im Netz verfügbar bleibt.
Google hat das Urteil des EuGH kritisiert. "Diese Entscheidung ist nicht nur fürSuchmaschinen enttäuschend, sondern auch für alle, die Inhalte online publizieren", sagte ein Google-Sprecher am Dienstag in Hamburg. Der Konzern sei sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der vorherigen Einschätzung des Generalanwalts abweiche und dessen Warnungen unberücksichtigt lasse. "Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren", erklärte der Sprecher weiter.
Aus der Welt

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Für Google kommt das Urteil unerwartet und hart: Nicht nur muss der Konzern von nun an auf Antrag von Privatpersonen seinen Index ändern, darüber hinaus erklärte der EuGH ein wichtiges Verteidigungsargument von US-Internetdiensten in Europa für unwirksam: Google hatte argumentiert, da die Datenverarbeitung des Konzerns auf Servern außerhalb Europas erfolgt, seien die spanischen Datenschutzrichtlinien in dem Fall nicht geltend. Dem widersprachen die Richter deutlich: Wer in Spanien eine Filiale unterhalte und dort Werbung verkaufe, der müsse sich auch an lokale Datenschutzgesetze halten, begründete der EuGH sein Urteil.

Google muss vergessen können ! lautet die Schlagzeile der RP-Online

Gegen Google, für Bürgerrechte ! lautet es bei der Fr-Online

"Google muss Daten streichen" titelt der Bayrische Rundfunk 


Weiter heisst es:
Wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzten und die Informationen sehr alt seien, dann könnte Google verpflichtet werden, die Daten bei entsprechenden Suchanfragen nicht mehr anzuzeigen. So hat es jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter argumentierten mit dem Recht eines jeden Menschen auf Datenschutz. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Deshalb könne sich ein Betroffener grundsätzlich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden.


Jetzt kann die deutsche Anwaltschaft sich freuen, es ist vorhersehbar, dass Hunderte von negativen Einträgen betroffene Bürger gegen Google vorgehen werden.


Reinhard Göddemeyer

Freitag, 1. März 2013

Reinhard Göddemeyer: Stalking und kein Ende

Unsere Stalker geben nicht auf.

Die letzten der gegen unsere Stalker erstrittenen Urteile haben diese ganz offensichtlich zu neuen Aktivitäten erweckt.

Die letzten massiven Internetverleumdungen über und gegen Reinhard Göddemeyer stammten bekanntlich vom Dezember 2012.

Am 22.2.13 sind weitere Urkundenfälschungen und Internetseiten im Internet aufgetaucht, in denen Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Friedel Niesmann, Ute Scheel, Uwe Schmidt und weitere Personen verleumdet werden.

Danach sollen Reinhard Göddemeyer und Wolfgang Firchau jetzt auch zusätzlich im Internet als Viagra - Importeure  auftreten und diese Potenzmittel in grossem Stile aus Indien importieren und vertreiben.

Damit haben sich unsere Stalker wieder einmal etwas neues einfallen lassen und es wird auch in diesen Fällen wieder eine Weile dauern, bis diese Seiten bei Google gelöscht werden.

Gelöscht wurden inzwischen auch die 4 Blogs, die unbekannte am 11.12.2012 ins Netz gestellt hatten, darunter auch die Seite mit der Holocoustluege.

Wir erinnern uns:

In der Vergangenheit (seit 2006) wurde Herr Reinhard Göddemeyer als Gründer der Antistalkingliga  bereits beschuldigt der Boß der Firma Moskau Inkasso in Sachsen zu sein, ebenso wurden ihm Millionen - Schiebereien mit Immobilien angedichtet  und selbstverständlich vergaßen die Stalker es auch nicht, ihn als Pädophilen zu beschuldigen.

Was ist noch alles zu erwarten ?

Wird Reinhard Göddemeyer  etwa auch der neue Papst oder demnächst der Obama - Attentäter ?

Wir sind wie immer gespannt, was sich die Stalker noch alles einfallen lassen werden.

Das Internet ist riesig gross und umfangreich, selbst Milliardenkonzerne wie Ebay und Google haben Schwierigkeiten mit der Kontrolle illegaler Inhalte.  Für Hinweise zu neuen Verleumdungen im Internet sind wir daher immer dankbar.

Wer Angaben zu den Urhebern machen kann möge das bitte machen und die Informationen an die Antistalkingliga weitergeben.

 Ihr Reinhard Göddemeyer 

http://stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Montag, 25. Februar 2013

Reinhard Göddemeyer - Material über Schreitbagger gesucht

Reinhard Göddemeyer - Material über Schreitbagger gesucht Für eine Dokumentation suchen wir auch ältere schriftliche Materialien, Bilder oder auch Videomaterial über Schreitbagger (Spinne / Muck) Auch Videos von Einsätzen werden dringend gesucht. Freundliche Zuschriften bitte an R.Göddemeyer PF 1135 45739 Oer Erkenschwick per mail an: Reinhard.goeddemeyer@yahoo.de

Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen: Landgericht Bochum entscheidet gegen Facebook-Massenabmahner

Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen: Landgericht Bochum entscheidet gegen Facebook-Massenabmahner Pressemitteilung vom 21.02.2013 ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen Landgericht Bochum entscheidet gegen Facebook-Massenabmahner Versuch der Massenabmahnung wird zum Boomerang: Die Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf, hatte im August 2012 durch Massenabmahnungen an Facebook-Fanseitenbetreiber für großes Medienecho gesorgt. Dabei ging es um die Impressums-Pflicht auf Facebook. Nun entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 zugunsten eines der abgemahnten IT-Unternehmen aus dem Münsterland. Dies hat zur Folge, dass die Massenabmahner sämtliche Verfahrenskosten tragen müssen. Über 200 Abmahnungen wegen angeblichen Impressums-Verstößen Das betroffene IT-Unternehmen wurde im August vergangenen Jahres von der Revolutive Systems GmbH (ehemals Binary Services GmbH) aus Regenstauf wegen eines angeblichen Impressums-Verstoßes auf der eigenen Facebook-Fanseite abgemahnt. Dabei hatte die Revolutive Systems GmbH zwischen dem 08. und 16. August 2012 über 200 Abmahnungen an IT-Unternehmen in ganz Deutschland verschickt und so die Aufmerksamkeit vieler Medien auf sich gezogen. Trotz zahlreicher Indizien, die für ein rechtsmissbräuchliches Handeln der Revolutive Systems GmbH sprechen, verurteilte das Landgericht Regensburg in einem anderen Verfahren das abgemahnte IT-Unternehmen. Negative Feststellungsklage gibt IT-Unternehmen Recht Im Rahmen einer von Rechtsanwalt Alexander Hufendiek geführten negativen Feststellungsklage entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 im Wege des Versäumnisurteils zugunsten des abgemahnten Unternehmens. Ziel der negativen Feststellungsklage war die Feststellung, dass die ausgesprochene Abmahnung der Revolutive Systems GmbH unzulässig war und auch in materieller Hinsicht der Link zu einer Webseite im Info-Bereich einer Facebook-Fanseite ausreichend ist, um die Anforderung an ein ordnungsgemäßes Impressum gemäß § 5 Telemediengesetz zu erfüllen. Die Revolutive Systems GmbH muss nun sämtliche Verfahrenskosten tragen. Weitere Information und Materialien finden Sie auf unserer Webseite: http://anka.eu

Donnerstag, 21. Februar 2013

6 Jahre unschuldig gesessen

Thomas Evers hat nachweislich 6 jahre unschuldig in der JVA Hamm gesessen und wartet jetzt, 3 Jahre nach seiner Haftentlassung, immer noch auf die WEröffnung des beanragten Wiederaufnahmeverfahrens. Seine damalige Frau hatte ihn der zweifachen Vergewaltigung beschuldigt, das hatte dem LG Dortmund ausgereicht, um T.Ewers für 6 Jahre in das Gefängnis zu schicken. Im Werler Gefängnis hatten die dort tätigen Psychologen T.Ewers sogar in einem Gutachten einen Hang zur Gewalt und zum Sadismus bescheinigt. Er wurde mehrfach aufgefordert zu seiner tat zu stehen, diese endlich zuzugeben. Weil er dies nicht tat blieb er in Einzelhaft, bekam keinerlei Vollzugslosckerungen Da die Beschuldigungen von der Frau schriftlich zurückgenommen wurden ist die Sache eigentlich klar, die deutsche Justiz muss den Fehler jetzt eigentlich nur noch richtigstellen. Aber damit tut sie sich schwer. Seit 2 Jahren bereitet die Dortmunder Justiz gegen die Frau ein Verfahren wegen Falschaussage vor.

Montag, 18. Februar 2013

Offener Brief namhafter Persönlichkeiten fordert die 30-Stunden-Woche

Offener Brief namhafter Persönlichkeiten fordert die 30-Stunden-Woche von Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup + Prof. Dr. Mohssen Massarrat Neue Veröffentlichung zum Thema Arbeits- zeitverkürzung und der Forderung nach Einführung der 30-Stunden-Woche. In einem Offenen Brief an die Vorstände deut- scher Gewerkschaften, Parteien, Sozial- und Umweltverbände sowie Kirchenleitungen treten namhafte Personen mit Nachdruck dafür ein, endlich „dem Kampf gegen die Massenarbeits- losigkeit höchste Priorität einzuräumen“. In Deutschland herrscht mit vier Millionen Erwerbslosen eine volkswirtschaftlich unver- antwortliche Unterbeschäftigung. Hinzu kommen beinahe sechs Millionen prekär Beschäftigte. Diese bittere Realität darf, wie die Regierungsparteien es versuchen, nicht länger schön geredet werden. Zu den ErstunterzeichnerInnen gehören u.a. Oskar Negt, der Fraktionsvorsitzende der Piraten im Düsseldorfer Landtag Joachim Paul, Friedhelm Hengsbach, Rudolf Hickel, Peter Brandt, Sarah Wagenknecht, Fritz Vilmar, Eckart Spoo, Diether Dehm, Peter Conradi, Daniel Kreutz. In ihrem Brief führen die Verfasser (Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup, Sprecher der Arbeits- gruppe Alternative Wirtschaftspolitik und Prof. Dr. Mohssen Massarrat, attac-Arbeits- gruppe 'Arbeitszeitverkürzung Jetzt') die seit Jahren stattfindende Umverteilung von den Arbeits- zu den Besitzeinkommen auf die lange bestehende Massenarbeitslosigkeit zurück. „Die grassierende Angst, den eigenen Arbeitsplatz zu verlieren, ist der Hauptgrund für die Bereitschaft der Beschäftigten, gesamtwirtschaftlich kontraproduktive Lohnsenk- ungen und Arbeitszeitverlängerungen hinnehmen zu müssen“, betont Prof. Bontrup. Solange ein Überangebot auf dem Arbeitsmarkt besteht, wird sich hieran auch nichts ändern. Es kommt zu einer weiteren sozialen Spaltung und darüber hinaus auch zu einer Zunahme an psychosomatischen Erkrankungen unter den Arbeitslosen und zu drama- tisch steigenden chronischen Erkrankungen bis zum 'Burn-out' unter den Beschäftigten. Daher ist „eine faire Verteilung der Arbeit durch kollektive Arbeitszeitverkürzung auf eine rechnerisch gesamtwirtschaftliche 30-Stunden-Woche dringend notwendig“, so Prof. Massarrat. Während die Massenarbeitslosigkeit Angst und Perspektivlosigkeit begünstigt, liefert Arbeitszeitverkürzung den Schlüssel für eine moderne und zukunfts- fähige Gesellschaft, in der endlich auch die Vereinbarung von Familie und Beruf möglich wird und ein entscheidender Schritt zur Gleichstellung der Geschlechter gemacht werden kann. Die anhaltend steigende Produktivität oberhalb der realen Wachstums- raten muss für eine menschenwürdige Gesellschaft, für mehr Demokratie und soziale Stabilität genutzt werden, statt sie für unproduktive Reichtumsakkumulation in wenigen Händen und für eine wachsende Ungleichheit in Deutschland und auch in Europa zu vergeuden. Die Forderung nach der 30-Stunden-Woche, darüber sind sich Bontrup und Massarrat im Klaren, stellt zwar alle Beteiligte vor große Herausforderungen, diese können aber gemeistert werden, wenn sich über die Tarifparteien hinaus auch die Parteien, Kirchen und andere zivilgesellschaftliche Kräfte in einem Gesellschaftsvertrag dafür einsetzen. V.i.S.d.P. Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup (Tel. 0160/94479984 Prof. Dr. Mohssen Massarrat (Tel. 0176/96746309) www.taz.de/Kommentar-30-Stunden-Woche/!110765 VON: PROF. DR. HEINZ-J. BONTRUP + PROF. DR. MOHSSEN MASSARRAT